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   BGH, 01.08.1975 - 2 StR 336/75   

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https://dejure.org/1975,5304
BGH, 01.08.1975 - 2 StR 336/75 (https://dejure.org/1975,5304)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1975 - 2 StR 336/75 (https://dejure.org/1975,5304)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1975 - 2 StR 336/75 (https://dejure.org/1975,5304)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begründungslose Entfernung eines Angeklagten durch eine Strafkammer bei der Vernehmung eines Mitangeklagten

 
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  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 01.08.1975 - 2 StR 336/75
    Da mithin wegen des Fehlens einer Begründung zweifelhaft bleibt, ob das Gericht von zulässigen Erwägungen ausgegangen ist, ist der unbedingte Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO gegeben (BGHSt 22, 18, 20).
  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Auszug aus BGH, 01.08.1975 - 2 StR 336/75
    Eine Zwangsentfernung aus diesem Grunde wäre unzulässig gewesen (BGHSt 15, 194, 197).
  • BGH, 27.03.1973 - 1 StR 50/73

    Verurteilung wegen Notzucht - Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal

    Auszug aus BGH, 01.08.1975 - 2 StR 336/75
    Das Fehlen einer Begründung wäre zwar unschädlich, wenn keine Zweifel daran bestehen könnten, daß die Strafkammer den Beschwerdeführer aus dem Sitzungszimmer wegen der Befürchtung hat abtreten lassen, der Mitangeklagte M. werde in seiner Gegenwart nicht die Wahrheit sagen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1965 - 2 StR 414/65 - und vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 -).
  • BGH, 15.12.1965 - 2 StR 414/65

    Zwangsentfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal bei Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 01.08.1975 - 2 StR 336/75
    Das Fehlen einer Begründung wäre zwar unschädlich, wenn keine Zweifel daran bestehen könnten, daß die Strafkammer den Beschwerdeführer aus dem Sitzungszimmer wegen der Befürchtung hat abtreten lassen, der Mitangeklagte M. werde in seiner Gegenwart nicht die Wahrheit sagen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1965 - 2 StR 414/65 - und vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 -).
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